Kosten und Allgemeines
Kostenaufwand für eine Therapie-Einheit
 Mein Honorar für eine Einheit Psychotherapie (Dauer 50 Minuten) beträgt Euro 100,-.
Für das unverbindliche Erstgespräch nehme ich mir mehr Zeit (max. 75 Minuten). Es wird ebenfalls mit Euro 100,- verrechnet.
Kostenrückerstattung
 Für psychotherapeutische Behandlungen können Sie einen „Antrag auf Kostenzuschuss“ stellen.
Der Vorgang zur Kostenrückerstattung von Psychotherapie gleicht dem Verrechnungssystem wie bei der Abrechnung von Wahlarzt-Honoraren. Der Kostenzuschuss pro Psychotherapie-Einheit beträgt – abhängig von der jeweiligen Gesundheitskasse – dzt. bei der ÖGK / Euro 33,70; bei der BVAEB / Euro 48,80 und bei der SVS / Euro 45,-.
Detailinformationen sowie das Antragsformular erhalten Sie von mir im Erstgespräch oder direkt bei Ihrer Sozialversicherung.
Erstgespräch
Ein ausführliches und unverbindliches Erstgespräch findet zu Beginn der Psychotherapie statt. Dabei geht es um die Abklärung der Beweggründe, eine Psychotherapie beginnen zu wollen, weiters um die Ziele, etwaige Anliegen und Fragen.  Ja, und nicht zuletzt um das gegenseitige Kennenlernen – die „Chemie“.
Die Rahmenbedingungen werden abgesteckt: Honorar, Kostenersatz, Absageregelung, Intervalle der Sitzungen.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapie basiert auf Vertrauen, deshalb unterliege ich als Psychotherapeut nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist es möglich diesen 24 Stunden vorher per Telefon, SMS oder WhatsApp ohne Kosten abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diesen bei kurzfristiger Absage in Rechnung stellen muss.
			„Nicht jeder Schatz besteht aus Gold und Silber.“
Captain Jack Sparrow